Feuerwehr Rastatt

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Bootführerinfo

Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser

Die Überschreitung einer Hochwassermarke, die sich in erster Linie auf den Schiffsverkehr auf dem Rhein auswirkt, wird für unseren Bereich am Pegel Maxau festgestellt.

Hochwassermarke I am Pegel Maxau = 620 cm:
Alle Fahrzeuge – mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb – müssen sich in der Talfahrt in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten. Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer darf 20 km in der Stunde nicht überschreiten.

Hochwassermarke II am Pegel Maxau = 750 cm:
Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II an dem Richtpegel, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten.

Den genauen Wortlaut kann der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 10, Paragraph 10.01 entnommen werden.

Weitere Pegel aus unserem Bereich sind:

Umfangreiche Informationen für Bootfahrer gibt es im Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes.